Staatsbeiträge

Der Kanton Basel-Stadt geht für die Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben oder der Förderung freiwilliger Leistungen im öffentlichen Interesse zahlreiche Partnerschaften mit Dritten ein. Dabei ist er auf eine gute Zusammenarbeit angewiesen, weil die Trägerschaften wesentliche wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leistungen erbringen. Es ist wichtig, dass die Bestimmungen im Staatsbeitragsgesetz von allen Beteiligten einheitlich angewandt werden. Zu diesem Zweck hat das Finanzdepartement einen Leitfaden für Staatsbeitragsempfängerinnen und -empfänger erarbeitet, mit welchem sie auf die wesentlichen Rahmenbedingungen aufmerksam gemacht werden. Die Vorgaben sollen nicht nur eine transparente Abwicklung der Geschäfte ermöglichen, sondern auch eine Gleichbehandlung aller Trägerschaften durch die verschiedenen Stellen des Kantons sicherstellen.

 

Grundlagen

Staatsbeitragsgesetz

Leitfaden für Staatsbeitragsempfängerinnen und Staatsbeitragsempfänger

Anhang zu Leitfaden für Staatsbeitragsempfängerinnen und Staatsbeitragempfänger

Musterverträge für:

Vereinfachter Vertrag für Staatsbeiträge bis 200'000 Franken p.a.

Mustervertrag für Staatsbeiträge ab 200'000 Franken p.a.

Förderbeiträge

Investitionsbeiträge