Staatsbeiträge

Der Kanton Basel-Stadt geht für die Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben oder der Förderung freiwilliger Leistungen im öffentlichen Interesse zahlreiche Partnerschaften mit Dritten ein. Dabei ist er auf eine gute Zusammenarbeit angewiesen, weil die Trägerschaften wesentliche wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leistungen erbringen. Es ist wichtig, dass die Bestimmungen im Staatsbeitragsgesetz von allen Beteiligten einheitlich angewandt werden. Zu diesem Zweck hat das Finanzdepartement einen Leitfaden für Staatsbeitragsempfänger und Staatsbeitragsempfängerinnen erarbeitet. Mit diesem sollen die Empfängerinnen und Empfänger von Staatsbeiträgen auf die wesentlichen Rahmenbedingungen aufmerksam gemacht werden. Die Vorgaben sollen nicht nur eine transparente Abwicklung der Geschäfte ermöglichen, sondern auch eine Gleichbehandlung aller Trägerschaften durch die verschiedenen Stellen des Kantons sicherstellen.

 

Grundlagen

Staatsbeitragsgesetz

Leitfaden für Staatsbeitragsempfängerinnen und Staatsbeitragsempfänger

Anhang zu Leitfaden für Staatsbeitragsempfängerinnen und Staatsbeitragempfänger

Musterverträge für:

Betriebsbeiträge

Förderbeiträge

Investitionsbeiträge