Rechnung via E-Banking System (E-Bill)

Sie können die E-Rechnung direkt über das Online-Banking Ihres Finanzinstituts erhalten.

Voraussetzung:

  • Online-Banking-Vertrag: Für den Erhalt von E-Rechnungen benötigen Sie einen Online-Banking-Vertrag bei einem Finanzinstitut in der Schweiz, wobei das E-Banking die E-Rechnung unterstützen muss.

Vorgehen:

  • Login: Loggen Sie sich ins Online-Banking ein und gehen Sie zur Funktion E-Rechnung.
  • Registrierung: Im Falle Sie bisher noch keine E-Rechnungen empfangen haben, melden Sie sich für den Erhalt von E-Rechnungen an. Anschliessend registrieren Sie sich bei Ihren Rechnungsstellern für die E-Rechnung.
  • Auswahl Rechnungssteller: Für die Anmeldung wählen Sie in der Liste der Rechnungssteller die gewünschte Dienststelle des Kantons Basel-Stadt aus.
  • Dateneingabe: Erfassen Sie Ihre persönlichen Daten und Kundennummer in der Registriermaske. Ihre Kundennummer finden Sie in der Regel auf der bisherigen Papierrechnung. Ansonsten kontaktieren Sie den Rechnungssteller.

Folgende Dienststellen können Ihnen die Rechnungen elektronisch zusenden:

E-Rechnungssteller der öffentlichen Verwaltung Basel-Stadt

Wichtige Hinweise

  • Wir empfehlen Ihnen, im eBill-Portal die Funktion «E-Mail-Benachrichtigung» zu aktivieren, damit Sie über neu eingetroffene Rechnungen und Veranlagungen informiert werden und keine Fristen verpassen.
  • Auch wenn die Rechnung ausgeglichen ist (Saldo CHF 0.00) oder eine Gutschrift beinhaltet, erfolgt die Übermittlung per eBill. Die tatsächliche Gutschrift erhalten Sie auf das in der Rechnung aufgeführte Auszahlungskonto.
  • Einsprachen müssen weiterhin auf dem schriftlichen Weg bei der zuständigen Stelle erhoben werden. Das Nichtherunterladen oder die Ablehnung der E-Informationen gilt nicht als Einsprache.